ORGANISATORISCHES

ORGANISATORISCHES

Da ich eine Zulassung als Heilpraktiker habe ist eine Verordnung durch einen Arzt nicht notwendig um sich bei mir behandeln zu lassen. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie unter Umständen für die Erstattung durch ihre Krankenkasse sehr wohl eine Überweisung benötigen.

Für die Erstattung durch die gesetzlichen Kassen benötigen Sie oft ein Rezept von ihrem (Kinder)Arzt. Hierbei handelt es sich um ein Privatrezept dass das Budget des Arztes nicht belastet. Sprich es kostet Ihren Arzt nur das Papier auf dem es gedruckt ist. Sprechen Sie Ihren Arzt bei Bedarf darauf an.

Eine Behandlung dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Beim ersten Termin rechnen Sie bitte 60 Minuten ein. So bleibt genügend Zeit für eine gründliche Anamnese und anschließende Fragen. Folgende Termine sind in der Regel kürzer.

Ich habe eine Zulassung als Heilpraktiker. Ich kann Ihnen daher eine Rechnung auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellen. Diese ist durch die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungen erstattungsfähig. Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, kann sich eine sogenannte Heilpraktiker-Zusatzversicherung bereits bei wenigen Behandlungen im Jahr finanziell lohnen.

Bitte beachten Sie, dass ich mit Ihnen direkt abrechne und nicht mit Ihrer Krankenkasse. Da die Erstattungspraxis der einzelnen Kassen stark variiert, kann ich Ihnen keine Erstattung garantieren. Die meisten privaten Kassen bezahlen allerdings den gesamten Betrag.

Ich bin Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) und im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD). In der Regel werden deshalb auch die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung bezuschussen. Klären Sie eine eventuelle Bezuschussung oder Kostenerstattung bitte vor meiner Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung oder sehen sie hier nach: Osteokompass

Sollten Sie bereits Untersuchungsbefunde (Blutuntersuchungen, Röntgenbilder etc.) haben, bringen Sie diese bitte zu Ihrem ersten Termin mit.

Zur Kinderosteopathie

Wenn Sie mit Ihrem Baby zu einer Behandlung kommen, sollte es möglichst satt und ausgeschlafen sein. Das macht die Behandlung für alle Beteiligten deutlich angenehmer.

Bei Babys und kleineren Kindern ist der Behandlungsbedarf schwer vorherzusagen. In der Regel wird bereits nach der ersten Behandlung eine Veränderung spürbar.

Wichtig

Ich führe eine Terminpraxis – so entstehen für Sie keine Wartezeiten. Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass Sie zu Ihren Terminen pünktlich erscheinen und, falls Sie verhindert sind, auch rechtzeitig absagen. So kann Ihr Termin neu vergeben werden.

Sollten Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig – mindestens 24 h im Voraus – absagen, behalte ich mir vor nach §615 BGB zu verfahren und Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, das den zu erwartenden Behandlungskosten entspricht.